Allgemeine Geschäftsbedingungen
BIKE – Berlin International Knowledge Exchange UG (haftungsbeschränkt)
1. Geltungsbereich und Leistungen
Diese AGB gelten für Verträge über die Konzeption, Organisation und Durchführung fachlicher Delegationsprogramme, institutioneller Besuche, akademischer und beruflicher Austauschformate, Expertengespräche, Vorträge, Workshops sowie vereinbarte Sprach- und Dolmetschleistungen. BIKE bietet Programme vor Ort, hybrid und online an. Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise, Personenbeförderung und klassische touristische Reisepakete sind nicht Bestandteil der Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Vertragsschluss und Programm
Auf Grundlage der Anfrage erstellt BIKE ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung zustande. Inhalt, Leistungszeitraum und Umfang ergeben sich aus dem bestätigten Angebot bzw. Programm. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der Abstimmung und können gesondert berechnet werden.
3. Durchführung und institutionelle Termine
BIKE koordiniert die vereinbarten fachlichen Programmpunkte sorgfältig. Termine mit Institutionen, Organisationen und Expertinnen oder Experten können jedoch von deren Verfügbarkeit abhängen. Erforderliche, zumutbare Änderungen oder Ersatztermine werden mit dem Auftraggeber abgestimmt bzw. unverzüglich mitgeteilt.
4. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig. BIKE kann projektbezogene Vorauszahlungen vereinbaren. Kosten externer Expertinnen und Experten, Dolmetschleistungen oder anderer ausdrücklich vereinbarter Drittleistungen werden im Angebot ausgewiesen.
5. Änderungen und Stornierung
Änderungs- und Stornierungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag festgelegt. Bereits erbrachte Konzeptions-, Organisations- und Koordinationsleistungen sowie nicht erstattungsfähige Drittleistungen können bei einer Stornierung berechnet werden.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt BIKE rechtzeitig alle für Planung und Durchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung und benennt eine erreichbare Ansprechperson. Die Teilnehmenden haben die Vorgaben und Hausordnungen der besuchten Institutionen zu beachten.
7. Rechte an Konzepten und Unterlagen
Von BIKE erstellte Programmkonzepte, Unterlagen und sonstige Inhalte bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, urheberrechtlich geschützt. Foto-, Film- und Tonaufnahmen bei nicht öffentlichen Terminen bedürfen der Zustimmung der jeweils Berechtigten.
8. Haftung und höhere Gewalt
Für die Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. BIKE haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen oder kurzfristigen Absagen externer Institutionen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Berlin. Soweit gesetzlich zulässig und die Vertragsparteien Kaufleute sind, ist Berlin Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.